Die Bedienung von Gabelstaplern darf nur von geeigneten Personen vorgenommen werden, die mindestens 18 Jahre alt und entsprechend ausgebildet sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Betrieb ausdrücklich mit dem Fahren des Staplers beauftragt wurden.
Wir bieten Ihnen an, die Ausbildung der Gabelstaplerfahrer als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen durchzuführen.
Die Schulungsdauer richtet sich nach den Vorkenntnissen der Teilnehmer.
Mindestens 2 Tage bei Anfängern ohne theoretische Vorkenntnisse und praktische Erfahrungen. 1 Tag bei Fahrern von Flurförderzeugen mit Vorkenntnissen und praktischen
Erfahrungen.
Die Gabelstaplerfahrer Ausbildung erfolgt auf Grundlage der geltenden DGUV Vorschrift 68 sowie dem DGUV Grundsatz 308-001 und beinhaltet folgenden Leistungsumfang: