Dienstleistungen
" Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden
jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweißt nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss! "
Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/865 vom 11. Dezember 1987