Ein Unternehmen zu führen, heißt Verantwortung für Betrieb und Mitarbeiter zu tragen. Nur mit zukunftsweisenden, wirtschaftlichen Entscheidungen lässt sich der Fortbestand eines Unternehmens langfristig sichern.
Viele Unternehmen konzentrieren sich heute deshalb auf Ihre Kernkompetenzen und beauftragen externe Dienstleister für Arbeiten wie Lohnbuchhaltung und Datenverarbeitung. Auch in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gewinnt die Beratung durch unabhängige Experten immer mehr an Bedeutung. Nur ein professionell organisierter Arbeitsschutz gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und berücksichtigt die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter.
Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die
Verantwortung für den Arbeitsschutz, lässt aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Maßnahmen.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Damit
soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad
erreichen.
Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Vom Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation über die Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen bis hin zur Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement stehen wir Ihnen in allen Fragen als kompetenter Partner zur Seite.
Unser Leistungsspektrum im Bereich Arbeitssicherheit
Organisation und Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA)