Brandschutz Tiedemann
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Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz

Ein Unternehmen zu führen, heißt Verantwortung für Betrieb und Mitarbeiter zu tragen. Nur mit zukunftsweisenden, wirtschaftlichen Entscheidungen lässt sich der Fortbestand eines Unternehmens langfristig sichern.

Viele Unternehmen konzentrieren sich heute deshalb auf Ihre Kernkompetenzen und beauftragen externe Dienstleister für Arbeiten wie Lohnbuchhaltung und Datenverarbeitung. Auch in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gewinnt die Beratung durch unabhängige Experten immer mehr an Bedeutung. Nur ein professionell organisierter Arbeitsschutz gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und berücksichtigt die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter.

 

 

Die gesetzlichen Anforderungen

 

Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung für den Arbeitsschutz, lässt aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Maßnahmen.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

 

 

Unser Angebot

 

Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Vom Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation über die Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen bis hin zur Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement stehen wir Ihnen in allen Fragen als kompetenter Partner zur Seite.

 

 

Unser Leistungsspektrum im Bereich Arbeitssicherheit

 

  • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen und persönlicher Schutzausrüstung
  • Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
  • Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gefährdungen und Belastungen(Gefährdungsbeurteilungen)
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Durchführung von Schulungen und Sicherheitsunterweisungen
  • Organisation und Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA)

  • Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
  • Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
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