Brandschutz Tiedemann
Brandschutz Tiedemann

Feuerlöscherschulung

Jährliches Training mit Feuerlöschern

Schon ein kleiner Entstehungsbrand kann schnell unkontrollierbare Ausmaße annehmen. Der richtige Einsatz von vorhandenen Feuerlöschern oder den anderen betriebsspezifischen Feuerlöscheinrichtungen ist in diesem Falle entscheidend.

Große Sachschäden oder sogar Personenschäden können durch den rechtzeitigen Einsatz von Handfeuerlöschern oder den weiteren Feuerlöscheinrichtungen verhindert werden.

Sind Sie und Ihre Mitarbeiter ausreichend in die betriebsspezifischen Löschmittel unterwiesen?

Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
    • § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
    • §12 Arbeitsschutzgesetz
  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)
    • §4 "Unterweisung der Versicherten"
    • §22 "Notfallmaßnahmen"
  • ASR 2.2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen Kap 6.1 Unterweisung
    • Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten...mindestens einmal jährlich zu unterweisen.”

 

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